Hilfe für die Geflüchteten aus der Ukraine

Auch der Vorstand des Bürgervereins befasst sich – natürlich – mit den Geflüchteten aus der Ukraine. In der gegenwärtigen Informationsfülle möchte der Bürgerverein auf zwei aktuelle Hilfen hinweisen:

Für einen steuerbegünstigten Verein hat die Aberkennung der Gemeinnützigkeit fatale Folgen. Dadurch können sich Steuernachzahlungen ergeben, die den Verein finanziell überfordern. Eine Folge kann sogar die persönliche Haftung von vertretungsberechtigten Vorständen sein. Beispielsweise ist es solchen Vereinen grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung nicht fördern. Beispielsweise darf ein Sportverein mit allein diesem Satzungszweck seine Mittel nicht für die Flüchtlingshilfe verwenden. Nunmehr ist es unschädlich, wenn diese Vereine ihre Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten einsetzen. Gleiches gilt für die Überlassung von Personal und von Räumlichkeiten. Näheres im BMF-Schreiben vom 17. März 2022.

Es gibt ein neues Hilfeportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, nämlich https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de Das Angebot ist mehrsprachig.